Die SINCH Germany GmbH (im Folgenden: „SINCH “) erbringt für ihre Kunden (im Folgenden: „Kunden“) als technischer Dienstleister Leistungen auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages. Diese „Allgemeinen Vertragsbestimmungen der SINCH Germany GmbH“ finden Anwendung, soweit sie als Anlage zum Dienstleistungsvertrag von den Vertragsparteien ausdrücklich zum Vertragsbestandteil gemacht werden. In diesem Fall finden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der SINCH Germany GmbH keine Anwendung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch keine Anwendung, wenn SINCH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1 Zustandekommen einzelner Geschäftsbeziehungen und Vertragszweck
1.1 Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und SINCH über einzelne Dienste kommen durch Abschluss eines entsprechenden Dienstleistungsvertrages sowie ergänzende Einzelaufträge zu bestehenden Dienstleistungsverträgen zwischen dem Kunden und SINCH zustande. SINCH ist zur Annahme entsprechender Anträge des Kunden nicht verpflichtet. Satz 2 gilt entsprechend für Anträge des Kunden auf eine Erweiterung oder eine Änderung von Diensten.
1.2 Der Kunde handelt bei dem Abschluss von Verträgen mit SINCH ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Eine Nutzung der Dienste von SINCH zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.
2 Art und Weise der Leistungserbringung
2.1 Die SINCH Messaging Plattform bietet ihren Kunden schnittstellen- und applikationsbasierte Integrationslösungen zum weltweiten Versand und Empfang von Nachrichten und Kurznachrichten (SMS) sowie komplementäre Dienste und Lösungen zur Geschäftsprozessunterstützung.
2.2 SINCH ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der ihr aufgrund dieses Vertrages obliegenden Verpflichtungen zu beauftragen oder in sonstiger Weise Dritte hierfür einzusetzen.
2.3 Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit, der von SINCH zu erbringenden Diensten nicht gewährleistet werden. Im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs wird SINCH jedoch sicherstellen, dass die jeweils mit dem Kunden vereinbarten Verfügbarkeitszeiten eingehalten werden. Einzelheiten bezüglich Wartung, Systemverfügbarkeit und Behebung von Störfällen werden im Dienstleistungsvertrag geregelt.
2.4 Wenn ein Dienst seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass SINCH Dritte mit der weiteren Erledigung betraut, erbringt SINCH diesen Service dadurch, dass sie einen entsprechenden Auftrag im eigenen Namen an Dritte weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft insbesondere die Übermittlung von Nachrichten. Diese Leistungen werden von Telekommunikationsdienstleistern (insbesondere Mobilfunknetzanbieter, Internetdienstleister, Festnetzanbieter) bzw. Anderen Dienstleistern (insbesondere Dienstanbietern i.S.d. §3 Ziffer 6 TKG) bzw. Serviceprovidern erbracht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung von SINCH auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung von Dritten und auf die Abtretung der jeweiligen Ansprüche von SINCH gegen Dritte.
3 Pflichten des Kunden
3.1 Möchte der Kunde einen Dienst von SINCH in Anspruch nehmen, hat er SINCH eine schriftliche Beschreibung seines Dienstes vorzulegen, insbesondere die im Rahmen des Dienstes zu übermittelnden Inhalten, den geplanten Ablauf, sowie die ausgewählten Länder. SINCH kann von dem Kunden weitere Informationen verlangen. SINCH ist berechtigt, die in den Sätzen 1 und 2 genannten Informationen an Dritte (z.B. Telekommunikationsdienstleister und andere Dienstleister) weiterzugeben, soweit dies für die Erbringung des jeweiligen Dienstes erforderlich ist.
3.2 Der Kunde darf einen Dienst erst in Anspruch nehmen und seinen Dienst öffentlich machen, nachdem SINCH dem Kunden die Freischaltung angezeigt hat. Es kann nicht garantiert werden, dass ein Dienst wie beantragt frei geschaltet werden kann. Die Freischaltung eines Dienstes auf Grundlage der vorgelegten schriftlichen Beschreibung entbindet den Kunden nicht von seiner rechtlichen Verantwortung für den Dienst. Der Kunde hat insbesondere die in den jeweiligen Ländern geltenden Verhaltenskodizes und Kommunikationsrichtlinien einzuhalten.
3.3 Der Kunde ist nach der Beantragung von Diensten verpflichtet, SINCH Änderungen zu der zu Beginn vorgelegten Beschreibung schriftlich mitzuteilen.
3.4 Auf Anfrage wird der Kunde jederzeit unverzüglich die erforderlichen Auskünfte zur Art und Weise der Nutzung der in Anspruch genommenen Dienste erteilen. Dem Kunden ist bekannt, dass eine verzögerte Auskunftserteilung zu erheblichen Schäden von SINCH führen kann.
3.5 Der Kunde darf ohne gesonderte Vereinbarung Dienste von SINCH ausschließlich für eigene Zwecke in Anspruch nehmen, ausgenommen sind verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG. Es ist ihm daher insbesondere untersagt, Dienste von SINCH im Auftrag oder für Rechnung Dritter zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
3.6 Der Kunde darf, die ihm zur Verfügung gestellten Rufnummern und Kurzwahlnummern ausschließlich für den freigeschalteten Dienst nutzen, für den sie ihm vertraglich zur Verfügung gestellt wurden. Die gesamte Kommunikation des Kunden mit Endkunden im Rahmen eines Dienstes darf ausschließlich über die ihm hierfür von SINCH zur Verfügung gestellten Schnittstelle und unter Angabe der entsprechenden Absenderkennung erfolgen.
3.7 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Umsatzsteuer, die für seine gegenüber den Endkunden erbrachten Dienste anfällt, im Einklang, mit dem im jeweiligen Land jeweils anwendbaren Recht erhoben und abgeführt wird.
3.8 Alle Verpflichtungen finden auch Anwendung für verbundene Unternehmen laut §15 AktG. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Verpflichtungen aus dem Dienstleistungsvertrag mit samt seinen Anlagen auch von den verbundenen Unternehmen oder Dritten eingehalten werden. Ziffer 3.5. bleibt unberührt.
4 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
4.1 Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die presserechtliche und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für seine Dienste (z.B. Bildmitteilungen, Nachrichteninhalte) trägt ausschließlich der Kunde, gleichgültig, auf welchem Weg die Inhalte zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Begründung der Vertragsbeziehungen mit den Endkunden und die ordnungsgemäße Erbringung aller ihm hieraus resultierenden Verpflichtungen verantwortlich.
4.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Dienste von SINCH für Inhalte, Leistungen oder Tätigkeiten in Anspruch zu nehmen,
– die nicht im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes des Kunden, wie gegenüber SINCH angegeben, liegen, oder
– die nach dem im jeweiligen Land jeweils anwendbaren Recht verboten oder in anderer Weise rechts- oder sittenwidrig sind oder
– die pornographischen oder jugendgefährdenden Inhalte enthalten oder auf solche Inhalte Bezug nehmen, soweit diese Inhalte in dem jeweiligen Land nicht zulässig sind oder der Zugang zu diesen Inhalten nicht durch ein geeignetes Altersverifikationssystem (AVS) gesichert wird.
Unzulässig ist insbesondere die Inanspruchnahme von Diensten für Inhalte, Leistungen oder Tätigkeiten,
– deren Verbreitung nach dem im jeweiligen Land jeweils anwendbaren Recht strafbar wäre (z.B. in Deutschland Volksverhetzung nach § 130 StGB, Anleitung zu Straftaten nach § 130a und Gewaltdarstellung nach § 131 StGB, Verbreitung pornographischer Schriften nach §§ 184 bis 184d StGB); oder
– soweit diese gegen die im jeweiligen Land jeweils anwendbaren Vorschriften zum Jugendschutz verstoßen (z.B. in Deutschland Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag);
– die ein Glücksspiel zum Gegenstand haben, gleichgültig ob das Glückspiel, nach dem im jeweiligen Land jeweils anwendbaren Recht verboten ist oder nicht; oder
– die überwiegend sexuellen Bezug haben; oder
– die rassistischer oder diskriminierender Natur sind, auch wenn hierdurch nicht gegen das im jeweiligen Land jeweils anwendbare Recht verstoßen wird; oder
– die geeignet sind, eine Person zum Gebrauch schädlicher Stoffe (insbesondere für Deutschland: Stoffe im Sinne des Arzneimittelgesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes) anzuhalten; oder
– die nach dem im jeweiligen Land jeweils anwendbaren Recht wettbewerbsrechtlich unzulässig sind (z.B. in Deutschland geschäftliche Handlungen im Sinne des Anhangs zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), oder
– die gegen die im jeweiligen Land jeweils anwendbaren Verhaltenskodizes verstoßen (z.B. in Deutschland Verhaltenskodex des „Vereins zur Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V.“ (FST) in seiner jeweils aktuellen Fassung); oder
– durch deren Verbreitung das Ansehen von SINCH mit überwiegender Wahrscheinlichkeit geschädigt wird.
4.3 Der Kunde hat – soweit ihm Inhalte im Zusammenhang mit seinem Dienst bekannt werden, die gegen Ziffer 4.2 verstoßen – sicherzustellen, dass diese Inhalte umgehend entfernt werden.
4.4 Beim Angebot von Diensten, die Endkunden in einer bestimmten Altersklasse nicht zugänglich gemacht werden dürfen, hat der Kunde die Dienste mit einer wirksamen Zugangskontrolle anzubieten, so dass die Nutzung nur durch Endkunden möglich ist, die das erforderliche Alter haben.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, Endkunden keine unangeforderten oder unerwünschten Nachrichten zuzuschicken (z.B. unerwünschte Werbenachrichten, Computerviren, Kettenbriefe). Schäden, insbesondere Vertragsstrafen, Gebühren oder Bußgelder die SINCH oder dem Kunden durch einen Verstoß gegen die Verpflichtung aus Satz 1 entstehen, trägt ausschließlich der Kunde, es sei denn der unerwünschte Versand der Nachrichten ist ausschließlich auf ein Verschulden von SINCH zurückzuführen. Soweit SINCH wegen Schäden i.S.d. Satz 2 in Anspruch genommen wird, hat der Kunde sämtliche Schäden einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (5.1) zu ersetzen.
4.6 Der Kunde versichert, dass er an den von ihm übermittelten Inhalten (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videobänder, etc.) sämtliche zur Schaltung des jeweiligen Dienstes erforderlichen Nutzungsrechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte) besitzt. Die Nutzungsrechte müssen eine entsprechende Versendung bzw. Konvertierung in das gewünschte Format (z. B. SMS) einschließen.
4.7 Der Kunde hat bei der Erbringung seiner Dienste alle nach dem im jeweiligen Land jeweils anwendbaren Recht bestehenden Informationspflichten zu erfüllen (z.B. in Deutschland Informationspflichten nach § 5 TMG, § 312c BGB i.V.m. BGBInfoV, Preisangabeverordnung). Der Kunde hat darüber hinaus den Endkunden darüber zu informieren, dass er und nicht SINCH für den Inhalt des jeweiligen Dienstes verantwortlich ist.
4.8 SINCH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Inhalte vorzunehmen, für die der Kunde verantwortlich ist. SINCH ist berechtigt, die Freischaltung von Diensten, die gegen Abschnitt 4 verstoßen, abzulehnen. Durch eine Freischaltung von Diensten durch SINCH bleiben die Pflichten des Kunden nach diesem Abschnitt 4 unberührt. SINCH wird gegenüber dem Kunden keine Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 2 RDG erbringen. Sofern SINCH dem Kunden in Einzelfällen Hinweise zur Ausgestaltung dessen Dienste erteilt, handelt es sich hierbei ausschließlich um eine Wiedergabe der Marktkenntnisse von SINCH. Der Kunde hat eigenverantwortlich die rechtliche Zulässigkeit seiner Dienste zu prüfen oder prüfen zu lassen.
4.9 Sofern der Dienst des Kunden in Verbindung mit einer Internetseite erbracht wird, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, die eigene Internetseite vor Angriffen oder Missbrauch von außen wirksam zu schützen. Sollte es zu Hack- oder sonstigen Angriffen oder Missbrauchsfällen kommen, wodurch SINCH ein Schaden entsteht, haftet der Kunde in vollem Umfang.
4.10 Um einen Missbrauch durch Interne oder Externe zu verhindern, hat das Netz des Kunden sowie die programmierte Applikation nach üblichen Industriestandards gegen Angriffe Dritter sowie interne Angriffe gesichert zu sein. Die Applikation seitens des Kunden sowie die Eingabeschnittstelle (Speicherung, Freigabe der Rufnummer) erfüllt übliche Industrie- und Qualitätsstandards und wird nach diesen gewartet. Soweit Nachrichten bzw. SMS aus ungesicherten Internetbereichen versendet werden können, hat der Kunde geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen Missbrauch (wie z.B. Captcha) einzusetzen. Durch den Kunden sind geeignete Maßnahmen zu treffen, dass Fehler beim Aufruf der Schnittstelle (z.B. ungewünschter Nachrichten- bzw. SMS-Mehrfachversand, falsche Rufnummern, etc.) frühzeitig festgestellt bzw. Aus-geschlossen werden. Der Kunde hat die ihm von SINCH mitgeteilten Zugangsdaten geheim zu halten, und vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren.
4.11 Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflichten aus diesem Abschnitt 4 erheblich oder nachhaltig und macht der Kunde dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht innerhalb eines abgestimmten Zeitraums rückgängig, so ist SINCH berechtigt, die Leistungen dieses Vertrages zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall unbeschadet etwaiger Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche verpflichtet, die Entgelte für durchgeleitete Nachrichten zu zahlen.
5 Aufwendungsersatz / Abrechnungen / Aufrechnungsbeschränkung
5.1 Sämtliche Aufwendungen, die SINCH im Zusammenhang mit der Erbringung der Services für den Kunden entstehen, sind SINCH vom Kunden zu ersetzen, soweit SINCH diese Aufwendungen den Umständen nach für erforderlich halten durfte (§§ 675 Abs. 1, 670 BGB). Anstelle der Erstattung kann SINCH gemäß § 257 BGB Freistellung von einer in diesem Zusammenhang eingegangenen Verbindlichkeit erlangen. Zu ersetzende Aufwendungen im Sinne von Satz 1 sind insbesondere sämtliche Vertragsstrafen und sonstige Gebühren, die SINCH von einem Netzbetreiber oder einem Serviceprovider aufgrund der nach Abschnitt 1.1 zu schließenden Verträge auferlegt werden, soweit diese Vertragsstrafen oder sonstigen Gebühren durch Dienste des Kunden verursacht wurden, sowie etwaige in diesem Zusammenhang entstandene angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Zu ersetzende Aufwendungen sind insbesondere Kosten der Rechtsverteidigung gegen Ansprüche von Endkunden bei Verstößen des Kunden gegen eine Verpflichtung aus Ziffer 4. Dem Kunden ist bekannt, dass Vertragsstrafen und Gebühren im Einzelfall die Erträge des Kunden aus seinen Diensten um ein Vielfaches übersteigen können.
5.2 Der Kunde hat sämtliche ihm von SINCH erteilten Abrechnungen unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen SINCH unverzüglich, spätestens aber binnen einer Frist von sechs (6) Wochen nach Erteilung der jeweiligen Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt die Abrechnung als genehmigt. Auf diese Folge wird SINCH in der Abrechnung besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf Berichtigung der Abrechnung verlangen. Er muss dann aber beweisen, dass die Abrechnung unrichtig oder unvollständig war.
5.3 Sämtliche Abrechnungen sind nach Zugang der Abrechnung zur sofortigen Zahlung durch den Kunden fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung vierzehn (14) Tage nach Zugang einer Abrechnung in Verzug. SINCH ist berechtigt, ihr zustehende Forderungen gegen den Kunden von Forderungen des Kunden gegen SINCH in Abzug zu bringen.
5.4 Eine Aufrechnung des Kunden gegenüber SINCH ist nur möglich, wenn die Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6 Haftung von SINCH
6.1 Im Rahmen der Erbringung der Dienste haftet SINCH gegenüber dem Kunden nur, soweit diese Haftung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SINCH oder schuldhaften Personenschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) oder einer den Vertragszweck gefährdenden leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der von SINCH zu erbringenden Diensten ist.
6.2 Die Haftung von SINCH gegenüber dem Kunden im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den typischen bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vorhersehbaren Schaden beschränkt.
6.3 SINCH haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder andere Formen von Folgeschäden.
6.4 Soweit eine Verpflichtung von SINCH als Anbieter von Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens besteht und nicht auf Vorsatz beruht, richtet sich die Haftung abweichend von 6.1 und 6.2 nach § 44a TKG.
7 Geheimhaltung, Datenschutz
7.1 Jede der Parteien wird jegliche Informationen oder Unterlagen, die sie von der jeweils anderen Partei (im Folgenden: „Informationsgeber“) vor oder nach Begründung der Geschäftsverbindung erhalten oder anderweitig durch diese erlangt hat und die sich auf die Geschäftsverbindung oder seine Bedingungen beziehen, sowie jegliche anderen Informationen und Unterlagen streng vertraulich behandeln (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“). Dies gilt unabhängig davon, ob diese Informationen als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich eingestuft werden sollten.
7.2 Keine der beiden Parteien wird vertrauliche Informationen ihren jeweiligen Mitarbeitern oder Vertragspartnern gegenüber verwenden oder offen legen oder sie an Dritte (insbesondere verbundene Unternehmen der Parteien) übermitteln, außer wenn dies zur Erfüllung ihrer jeweiligen vertraglichen Pflichten gegenüber der anderen Partei erforderlich ist. Der vorstehende Satz gilt nicht für die Offenlegung von vertraulichen Informationen gegenüber berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern. Die Parteien informieren jeden Empfänger vertraulicher Informationen vor der Übermittlung über ihren vertraulichen Charakter und verpflichten jeden Empfänger zur Einhaltung von ebenso strengen Vertraulichkeitsverpflichtungen wie in diesem Abschnitt 7 geregelt.
7.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht in Bezug auf vertrauliche Informationen, soweit diese der empfangenden Partei bereits unabhängig vom Abschluss oder der Umsetzung eines Vertrags mit der anderen Partei bekannt waren, auf andere Weise als durch die Verletzung dieses Abschnitts 7 durch die empfangende Partei bereits allgemein bekannt sind oder werden oder durch eine der Parteien kraft Gesetzes oder aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung offen gelegt werden müssen. Die offenlegende Partei wird die andere Partei hierbei in angemessenem Umfang unterstützen.
7.4 Jegliche vertrauliche Informationen verbleiben im Eigentum des Informationsgebers und dürfen nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung kopiert oder vervielfältigt werden. Auf Verlangen des Informationsgebers muss die andere Partei die vertraulichen Informationen und ihre Verkörperung zurückgeben oder vernichten und die Vernichtung schriftlich bestätigen.
7.5 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten.
7.6 Die vorstehenden Pflichten gelten auch nach der Beendigung der Geschäftsverbindung fort, bis die empfangende Partei nachweist, dass die vertraulichen Informationen auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen diesen Abschnitt 7 durch die empfangende Partei allgemein bekannt geworden sind.
8 Vertragslaufzeit, Kündigungsrechte
8.1 Die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und SINCH hat eine unbestimmte Laufzeit sofern sie nicht insgesamt gemäß den im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Kündigungsrechten gekündigt wird.
8.2 SINCH hat das Recht, die Erbringung ihrer Dienste gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise auszusetzen, wenn der Kunde seine Pflichten aus der Geschäftsverbindung mit SINCH nicht nur unerheblich verletzt (von einer nicht nur unerheblichen Verletzung ist bei einem Verstoß des Kunden gegen die in Abschnitt 4 enthaltenen Pflichten immer auszugehen) oder wenn ein Telekommunikationsdienstleister, andere Dienstleister oder eine hierzu berufene Behörde dies von SINCH verlangt. Im Falle einer Aussetzung von Diensten wird SINCH den Kunden hierüber unverzüglich unterrichten. Hat der Kunde seine Pflichtverletzung behoben, hat er SINCH hierüber zu informieren. SINCH wird den Kunden darüber in Kenntnis setzen, ob SINCH den Verstoß als beseitigt ansieht, und gegebenenfalls die Erbringung der Dienste wieder aufnehmen.
8.3 SINCH kann die hiervon betroffenen Dienste mit einer Frist von sieben (7) Tagen kündigen, wenn SINCH diese Dienste einstellt oder wenn ein Telekommunikationsdienstleister oder anderer Dienstleister einen Vertrag mit SINCH beenden will oder beendet hat und dieser Vertrag für die Erbringung von Diensten erforderlich ist.
8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt unberührt. SINCH kann die Geschäftsverbindung mit dem Kunden insbesondere dann ganz oder teilweise außerordentlich kündigen, wenn
– der Kunde sich in Auflösung befindet oder im Sinne von § 17 InsO insolvent wird oder wenn er die Gesamtheit oder Teile seines Vermögens, seines Betriebes oder seines Geschäfts außerhalb des ordentlichen Geschäftsganges veräußert, oder
– der Kunde sich mit der Zahlung einer Entgeltforderung länger als vier Wochen in Verzug (gem. Ziffer 5.3) befindet, oder
– eine erhebliche Verschlechterung der finanziellen Lage des Kunden eintritt oder einzutreten droht, die die Rückzahlung von Beträgen oder die Erfüllung anderer Verpflichtungen gegenüber SINCH in Frage stellt, selbst wenn etwaige dafür zur Verfügung gestellte Sicherheiten verwertet werden, oder
– der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen, von SINCH festgelegten Frist seiner Verpflichtung nachkommt, Sicherheiten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu stellen oder zu verstärken.
8.5 Jede Kündigung bedarf der Schriftform unter Ausschluss der Übermittlung per E-Mail.
8.6 Der Kunde hat nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit SINCH keinen Anspruch auf Mitnahme der zur Verfügung gestellten Rufnummern, Kurzwahlnummern oder Daten. Soweit nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung zu SINCH eine Migration der zur Verfügung gestellten Ruf- und/oder Kurzwahlnummern zu einem anderen Dienstleister erfolgt, ist hierüber sowie über die ggf. notwendige Migration von Datenbeständen eine gesonderte Vereinbarung zu schließen und der Aufwand nach dem dann vereinbarten Stundensatz zu vergüten. Insbesondere hat der Kunde im Falle der Migration der Ruf- und/oder Kurzwahlnummern sicherzustellen, dass die entsprechenden Nummern fortan auf seinen Namen registriert werden und SINCH in Rechnungsinformationen und sonstigen Aufstellungen nicht mehr genannt wird.
9 Verjährungsfrist
9.1 Sämtliche Ansprüche des Kunden aus der gemeinsamen Geschäftsverbindung verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt zu laufen, sobald der Kunde Kenntnis von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Satz 1 gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns. Es wird klargestellt, dass Satz 1 die Geltendmachung von nicht verjährten Aufwendungsersatzansprüchen unberührt lässt, selbst wenn der zugrunde liegende Dienst außerhalb der Verjährungsfrist erbracht wurde. Maßgeblich ist insoweit das Entstehen des Aufwendungs-ersatzanspruchs und nicht die Erbringung des Dienstes.
10 Vertragsänderungen
10.1 SINCH ist berechtigt, vertragliche Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Messaging-Dienste, Leistungsbeschreibungen sowie sonstiger Vertragsanlagen) zu ändern. SINCH wird den Kunden von derartigen Änderungen schriftlich oder per E-Mail in Kenntnis setzen. Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Vertragsänderungen Widerspruch erhebt.
10.2 SINCH hat das Recht, abweichend von Ziffer 10.1 Preise für Versand bzw. Empfang von SMS generell oder in einzelne Länder bzw. Netze mit sofortiger Wirkung zu ändern und den Kunden per E-Mail darüber in Kenntnis setzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Preise der Vorlieferanten wie Telekommunikationsdienstleister oder Serviceprovider ändern. Der Kunde hat nach Erhalt der Änderungsmitteilung das Recht, innerhalb von fünf (5) Werktagen die Dienste in die betroffenen Zielländer einzustellen. In diesem Fall erlischt der vereinbarte Mindestabsatz oder erniedrigt sich jeweils um das betroffene Land bzw. Netz wenn der Kunde den Versand bzw. Empfang in dieses Netz aufgrund der Preisänderung innerhalb von fünf (5) Werktagen einstellt. Auf diese Folge wird SINCH in der Mitteilung besonders hinweisen.
10.3 Beide Parteien können die Geschäftsverbindung zwischen SINCH und dem Kunden mit einer Frist von sechs Wochen im Ganzen oder in Bezug auf die von den Änderungen betroffenen Dienste kündigen, wenn der Kunde einer Änderung nach Ziffer 10.1 bzw. 10.2 fristgerecht widerspricht. Dies entbindet den Kunden jedoch nicht von seiner Verpflichtung sich über Änderungen der in den jeweiligen Ländern geltenden Gesetze sowie Verhaltenskodizes eigenverantwortlich zu informieren und Aktualisierungen soweit erforderlich in seinem Dienst umzusetzen.
11 Mitteilungen, Ansprechpartner
11.1 Der Kunde benennt schriftlich sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die sämtliche erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können, und die für Rücksprachen von SINCH als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
11.2 Der Kunde hat sämtliche an SINCH gerichtete Mitteilungen oder Erklärungen an die in Anlage zu dem Dienstleistungsvertrag vereinbarten Kontaktdaten zu senden, damit diese wirksam werden.
12 Sonstige Vereinbarungen
12.1 Die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und SINCH unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten ist München.
12.2 Sofern der Kunde mit SINCH abweichende Regelungen zu diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen getroffen hat, gehen diese den Regelungen der Allgemeinen Vertragsbestimmungen vor.
12.3 Sollten vereinbarte Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Gleiches gilt, falls sich herausstellen sollte, dass die vereinbarten Bestimmungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll dann eine angemessene Regelung gelten, die, soweit nur rechtlich möglich, dem am meisten gerecht wird, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit der Bestimmung gekannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in diesem Vertrag festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so soll das Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) gelten, das rechtlich zulässig ist und dem von den Parteien Gewollten möglichst nahe kommt.
12.4 Sämtliche in diesen Dienstleistungsvertrag und seinen Anlagen verwendeten Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keine rechtliche Bedeutung oder Wirkung.
(Stand: 20.05.2019)